"buchen Sie Ihren Urlaub im
Zillertal gleich bei booking-zillertal.at"

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Portal Partner von zillertal-online.at und booking-zillertal.at

Gültig ab 1.8.2015

Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung für sämtliche Verträge, welche über den von Zillertal-online.at oder booking-zillertal.at (im Folgenden kurz „ZOL“) betriebenen Internetseiten einschließlich Zimmerbuchung abgeschlossen werden.

Teilnehmer

Als Anbieter können Beherberger am online-Marktplatz teilnehmen. Als Kunden (bezeichnet den, die Plattform zur Buchung und Reservierung nutzenden Teilnehmer) können geschäftsfähige natürliche Personen und juristische Personen teilnehmen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme.

Die AGB werden Inhalt des Reservierungsvertrages, abgeschlossen zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Mit Anklicken des entsprechenden Feldes sind diese AGB akzeptiert und gelten als Vertragsinhalt mit Absenden der Buchung an ZOL. Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, sie können von Anbieter und Kunden elektronisch eingesehen, abgespeichert und ausgedruckt werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages

Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermittlung von Beherbergungsleistungen im Unterkunftsbetrieb (Hotel, Pensionen, Gasthöfe, Apartments oder ähnliche Betriebe) des Vertragspartners (nachfolgend „Anbieter“ genannt). Hierzu wird der Anbieter mit den von ihm bzw. seinem Unternehmen jeweils mitgeteilten Preisen und Anbieterinformationen in das Booking-zillertal.at / Zillertal-online.at-System aufgenommen. Dieser Vertrag kommt zustande mit Zugang des unterzeichneten Vertrages bei ZOL oder mit elektronischem Abschluss und Zugang des Online-Vertrages und löst ggf. den bisherigen Vertrag ab. Änderungen des Vertragsformulars sind nicht zulässig. Die Freischaltung eines Anbieters trotz vorgenommener Änderungen stellt keine Annahme der Änderungen durch ZOL dar.

Stellung von ZOL

ZOL stellt lediglich die Webseiten zur Verfügung, auf welchen die Teilnehmer nach erfolgreicher Registrierung Beherbergungsverträge und Verträge über sonstige touristische Dienstleistungen abschließen können. Verträge über Warenlieferungen werden nicht abgeschlossen. ZOL wird dabei nicht selbst leistungspflichtig, sondern beschränkt sich darauf, seine Tätigkeit ausschließlich in der Zurverfügungstellung der Webseiten für den Abschluss der Dienstleistungsverträge (in der Regel Beherbergungsverträge) auszuüben.

Anmeldung

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Es ist die Eingabe nachstehender Personendaten erforderlich: a) Anrede/Titel b)Vorname c) Nachname d) Geburtsdatum e) mail-Adresse f) Straße g) PLZ/Ort h) Land. Freiwillig ist zusätzlich die Bekanntgabe der Telefonnummer möglich. ZOL ist berechtigt, sämtliche Daten auf ihre Richtigkeit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Unrichtige Angaben können zum Ausschluss führen.

Datenschutz
  • Datenerhebung und –speicherung:

Die bei der Anmeldung eingegebenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragsabwicklung gespeichert. Die Weitergabe an den jeweiligen Anbieter erfolgt, wenn und soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist. Die Verwendung dieser Daten zu einem darüber hinausgehenden Zweck oder deren Weitergabe an andere Personen als den Anbieter erfolgt nicht. Zur Information des Kunden über die Leistungen von ZOL werden diese Daten nur dann verwendet, wenn der Kunde vorab seine ausdrückliche Zustimmung dafür erteilt hat. Auch in diesem Fall werden die gespeicherten Daten von ZOL jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Beim Besuch der Webseite auch ohne Anmeldung werden bestimmte Daten (zB IP Adresse) zu statistischen Zwecken erhoben. Diese Daten werden anonym ausgewertet, insbesondere zur Verbesserung der Nutzung der Internetseite.

  • Widerspruchs- und Auskunftsrecht sowie Recht auf Richtigstellung oder Löschung nach dem Datenschutzgesetz (DSG) 2000:
    • Der Kunde kann gegen die Verwendung von Daten – soweit diese nicht gesetzlich vorgesehen ist – bei ZOL jederzeit Widerspruch wegen Verletzung überwiegender schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen erheben (§ 28 DSG 2000).
    • Der Kunde kann von ZOL jederzeit schriftlich sowie unter Nachweis seiner Identität grundsätzlich unentgeltlich (siehe § 26 Abs 6 DSG 2000) Auskunft über die von ihm verarbeiteten Daten verlangen (§ 26 DSG 2000).
    • Aufgrund eines begründeten Antrages des Kunden wird ZOL unrichtige oder entgegen den Bestimmungen des DSG 2000 verarbeitete Daten richtig stellen oder löschen (§ 27 DSG 2000).
Vertragspartner

ZOL stellt ausschließlich die Webseiten zur Verfügung und tritt darüber hinaus in keinerlei Rechtsbeziehung zum Kunden. Buchungsverträge kommen sohin ausschließlich zwischen dem Kunden (Gast) einerseits und dem jeweiligen Anbieter (Beherbergungsbetrieb) andererseits zustande. Dementsprechend bestehen allfällige Ansprüche des Kunden insbesondere wegen Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages sowie sämtliche sonstigen Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag ausschließlich gegen den jeweiligen Anbieter als Vertragspartner und umgekehrt Ansprüche des Anbieters aus dem Vertrag ausschließlich gegenüber dem Kunden.

ZOL ist auch nicht verpflichtet, bei Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zu vermitteln.

Rücktritt

Auf den betriebenen Webseiten werden ausschließlich touristische Dienstleistungen insbesondere im Bereich Beherbergung angeboten, bei welchen dem Kunden als Verbraucher im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) gem. § 18 Abs. 1 Zif. 10 FAAG kein Rücktrittsrecht zukommt. Der Vertragsrücktritt (Stornierung) bei Beherbergungsverträgen erfolgt nach der zwischen dem Gast und dem Beherberger getroffenen Vereinbarung, subsidiär nach den AGBH 2006.

Best-Preis-Garantie und Garantie bezüglich Verfügbarkeit

Alle Anbieterpartner sichern ZOL die günstigsten Zimmerpreise inklusive aller Steuern und Gebühren (sog.Endpreise) sowie eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu und zwar mindestens in Gleichstellung zu anderen Buchungs- und Reiseplattformen im Internet und den eigenen Vertriebskanälen der Anbieter.

Garantie für Vollständigkeit der Preise

Der Anbieter garantiert, dass die eingestellten Preise Endpreise (inklusive aller Steuern und Gebühren) und alle Angaben des Anbieters zu Steuern und Gebühren im ZOL-System vollständig und korrekt sind. Bei irreführenden, unrichtigen oder rechtsverletzenden Angaben des Anbieters zu Preisen, Steuern oder Gebühren ist der Anbieter gegenüber ZOL zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Für den Fall, dass ein vom Anbieter in das ZOL-System eingegebener Preis nicht korrekt ist, vom Gast aber bereits gebucht wurde, verpflichtet sich der Anbieter diesen Preis zu akzeptieren. Eine nachträgliche Preiserhöhung nach erfolgter Buchung ist nicht zulässig. Die über die gegenständliche Plattform gebuchte Leistung darf sich vor Ort keinesfalls erhöhen.

Anbieterbewertungen

ZOL blendet Bewertungen auf den jeweiligen Angeboten der Beherbergungsbetriebe ein. ZOL hat keinen Einfluss auf die eingeblendeten Bewertungen, die auf den Bewertungsportalen wie z.B. Holidaycheck eingegeben werden und haftet weder für Richtigkeit noch für Inhalte.  

ZOL-Provision  und Ansprüche des Gastes
  • ZOL erhält als Vergütung für jede realisierte Buchung eine Provision in Höhevon:
    • 12 % auf jede Reservierung von Beherbergern, die nicht Mitglied von www.zillertal-online.at  sind.
    • der verminderte Satz von 10 % auf jede Reservierung gilt nur für Mitglieder von www.zillertal-online.at unter der Voraussetzung, dass der Jahresbeitrag fristgerecht bezahlt wurde.
  • Berechnungsgrundlage für die Provision ist der von dem Kunden zu zahlende Endpreis inklusive aller Steuern und Gebühren. Die für die Berechnung zugrunde liegende Höhe der Mehrwertsteuer muss vom Anbieter über den Kooperationsvertrag an ZOL mitgeteilt werden. Verlängert oder verkürzt ein Gast die Dauer seiner über das ZOL-System getätigten Buchung, so bemisst sich die Provision für ZOL in jedem Fall nach dem tatsächlichen Endpreis inkl. etwaiger Stornierungskosten.
  • Der Provisions-Anspruch besteht auch in folgendenFällen:
    • Für fakturierte No-Show-Rechnungen und unabhängig davon, ob und wann der Gast die Übernachtung bezahlt
    • Der Gast hat eine nicht garantierte Standardbuchung getätigt und ist nach 18:00 Uhr angereist ,hat aber dennoch beim gebuchten Anbieter noch ein Zimmer erhalten
Zahlung der Provision
  • Die ZOL-Provision ist ausschließlich an ZOL zu zahlen und keinesfalls an Dritte. DieProvisionsabrechnung erfolgt grundsätzlich monatlich. Der Provisionsbetrag versteht sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt. Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Provisionsanspruch sind ausgeschlossen, es sei denn, der geltendgemachte Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
  • Provisionsrechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Korrekturen sind über die Online-Buchungsübersicht innerhalb von 7 Tagen nach Abreise möglich. NachAblauf der Frist gilt die Abrechnung unwiderruflich alsgenehmigt.
  • Mahngebühren werden nach erfolgloser Zahlungserinnerung mit 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Auf den offenen Rechnungsbetrag werden zudem 12 % Verzugszinsen pro Jahr berechnet.
  • Bankgebühren und sonstige Kosten des Geldverkehrs, die im Zusammenhang mit der Begleichung der Provisionsrechnung entstehen, gehen zu Lasten des Anbieters.
  • ZOL entstehende Inkasso- oder Anwaltskosten werden an den Anbieterweiterverrechnet.
  • ZOL bietet die Zahlungsmöglichkeit über das elektronische Lastschriftverfahren an. Der Anbieter ermächtigt ZOL schriftlich, sämtliche anfallenden Rechnungen 5-10 Tage nach Rechnungsdatum vom Konto des Anbieters einzuziehen. Der Anbieter ist berechtigt dem Einzug innerhalb von 6 Wochen nach Belastung durch ZOL schriftlich zu widersprechen. Kosten für Rückbuchungen ohne ein Verschulden von ZOL werden dem Anbieter mit einer Pauschale von 10,00 EUR in Rechnunggestellt.
  • Die Teilnahme an dem elektronischen Lastschriftverfahren ist für Anbieter verpflichtend.
Rechtsfolgen von Verstößen gegen die Pflichten des Anbieters
  • Die Pflichten des Anbieters nach diesem Vertrag bestehen einerseits unmittelbar gegenüber ZOL. Der Anbieter ist deshalbgegenüberZOL zum Ersatz des gesamten Schadens verpflichtet, der durch eine Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag entstanden ist. Darüber  hinaus  bestehen  die  auf  die  Angaben  des  Anbieters  und  auf  die  Buchung  bezogenen Pflichten des Anbieters im Wege eines echten Vertrags zu Gunsten Dritter auch gegenüber dem jeweiligenKunden.
Daher verpflichtet sich der Anbieter ZOL aus allen vertraglichen Verstößen schad- und klaglos zu halten.
  • Der Kunde hat einen eigenständigen Anspruch gegen den Anbieter aus Pflichtverletzungen des Anbieters im Zusammenhang mit seinen Angaben. Mehrkosten, die durch Reklamationen zur Anbieterqualität oder zu nichtvertraglich nichtaktuell vereinbarten Preisen oder durch Umbuchung / Überbuchung entstehen, sind dem Gast vor Ort und direkt vom Anbieter zu erstatten. Der ZOL-Anspruch auf die Provision bleibt in allen Fällen hiervonunberührt.
  • Der Anbieter stellt ZOL ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen von allen Ansprüchen Dritter und diesbezüglichen Kosten (wie angemessene eigene Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus Angaben resultieren, die der Anbieter an ZOL übermittelt hat.
  • Bei Ablehnung einer vom Kunden auf Basis der Angaben des Anbieters getätigten Buchung, ist der Anbieter außerdem verpflichtet, eine schriftliche Erklärung zur Weiterleitung an den Kunden abzugeben, aus der die Nichthaftung von ZOL für die nichtordnungsgemäße Unterbringung durch den Anbieter deutlich hervorgeht.

Ansprüche daraus werden von ZOL im Rahmen der Provisionsrechnung geltend gemacht. ZOL berechnet dem Anbieterin jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 30,00 EUR.

Buchungssperre

Folgende Tatbestände berechtigen ZOL zur unmittelbaren, auch zeitweiligen Sperrung des Anbieters für alle weiteren Buchungen:

  • Der Anbieter lehnt eine ordnungsgemäß über das ZOL-System durchgeführte Buchungab.
  • Bestreiten des Zugangs einer ordnungsgemäß durchgeführten Buchung oder die Verweigerung der Unterbringung trotz ordnungsgemäß durchgeführter Buchung.
  • Der Kunde wird in einem Zimmer minderer Qualität oder unterdurchschnittlicher Größeuntergebracht.
  • Der Kunde wird trotz der ordnungsgemäß durchgeführten Buchung zu einem anderen Anbieterumquartiert.
  • Dem Kunden wird eine höhere als die gebuchte und bestätigte ZOL-Rate abverlangt.
  • Berechnung des Zimmers trotz fristgerechter Stornierung oder unzulässige Belastung der Kreditkarte desKunden.
  • Nichtfristgerechte Zahlung der Provision, ungerechtfertigte Kürzung der Provisionsrechnung oder Verweigerung der Zahlung der Sicherheitsleistung.
  • Verstoß gegen die Best-Preis-Garantie oder Parität bei Verfügbarkeit oderBuchungsbedingungen.
  • Das Angebot oder das Verhalten des Anbieters verstoßen gegen gesetzliche Bestimmungen.
  • Sonstiges geschäfts- oder rufschädigendes oder unkooperatives Verhalten.
  • Nicht-Gewährung der dem ZOL-Kunden garantierten, kostenlosen Leistungen.
  • Ungewöhnlich starkes Auftreten von negativen Anbieter-Bewertungen oder Reklamationen durch ZOL-Kunden.
  • Nicht aktualisierte oder nicht zutreffende Angaben in der Anbieterbeschreibung wie Anbieterausstattungsmerkmale oder Bilder.
  • Im Fall anhängiger Rechtsstreitigkeiten.

Nach einer Sperrung des Anbieters behält sich ZOL vor,den Anbieter erst dann wieder für Buchungen freizuschalten, wenn alle Provisions- Außenstände oder andere Ansprüche ausgeglichen sind. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverstößen behält sich ZOL vor, den Anbieter erst nach Zahlung einer Sicherheitsleistung für weitere Buchungen wieder freizuschalten.

Geltungsdauer und Kündigung

Der Vertrag zwischen ZOL und den Anbietern wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von diesen Parteien ohne einen Grund mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

In jedem Falle einer Kündigung ist der Anbieter verpflichtet, noch alle bis Vertragsablauf über ZOL durchgeführten oder noch abzuwickelnden Buchungen entsprechend den hier vereinbarten Bedingungen abzuwickeln. Die Vergütungsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.

Fristlose Kündigung durch ZOL

Insbesondere bei einer wesentlichen Verschlechterung der Anbieterqualität sowie bei Vorliegen eines oder mehrerer der aufgeführten Tatbestände unter dem Punkt Buchungssperre, ist ZOL berechtigt, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zukündigen.

Übertragung des Vertrages als Ganzes und Änderungen dieser Vertragsbedingungen

Dieser Vertrag kann von ZOL wie folgt geändert werden: ZOL teilt dem Anbieter beabsichtigte Änderungen und das Änderungsdatum per Email oder Fax mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs (6) Wochen mit. Die Zustimmung des Anbieters zu der Änderunggilt automatisch als erteilt, wenn der Anbieter nach dem Änderungsdatum noch Zimmer bei ZOL einstellt oder verfügbar hält. In der Mitteilung ist hierauf hinzuweisen. Macht oder hält der Anbieter nach dem Änderungsdatum gleichwohl Zimmer bei ZOL verfügbar, gilt die geänderte Fassung ab dem Änderungsdatum. Sollte der Anbieter der Änderung innerhalb von vier(4) Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen, gilt dies als ordentliche Kündigung des Vertrags mit Wirkung zum Änderungsdatum, so dass der Anbieter abdem Änderungsdatum nicht mehr buchbarist.

Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die übrigen Bestimmungen gelten vielmehr fort und die unwirksame Bestimmung wird soweit rechtlich zulässig durch eine Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Übersetzte Versionen

Übersetzte Versionen in anderen Sprachen dienen der besseren Verständlichkeit. Im Fall von Streitigkeiten bezüglich des Inhalts oder der Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widersprüchlichkeiten oder Abweichungen zwischen der deutschen Version und der Version in einer anderen Sprache, gilt die deutsche Version und als bindend undbeweiskräftig.

Reisegutscheine

ZOL kann den Kunden geldwerte Reisegutscheine mit gegebenenfalls speziellen Einlösekonditionen anbieten. Der Kunde kanndiese Reisegutscheine bei der Buchung oder beim Anbieter einlösen. Der Anbieter verpflichtet sich den Reisegutschein an Zahlungsstatt zu akzeptieren und bei der Abrechnung mit dem Kunden zu berücksichtigen. Der Wert des Reisegutscheins wird durch ZOL dem Anbieter gutgeschrieben oder erstattet. Bei der Einlösung des Reisegutscheins durch den Kunden beim Anbieter vor Ort verpflichtet sich der Anbieter die Einlösekonditionen vor Annahme des Reisegutscheines zu überprüfen (z.B.Verfallsdatum).

Haftung von ZOL

ZOL übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Webseiten. Weiters übernimmt ZOL keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des Anbieters zur angebotenen Dienstleistung. ZOL haftet auch nicht für Eingriffe in geistige Schutzrechte durch das vom Anbieter online gestellte Bildmaterial.

ZOL haftet auch nicht für inhaltliche Unrichtigkeiten bei den einzelnen Buchungen (Daten, Zeitangaben u.ä.) In jedem Fall ist die Haftung von ZOL infolge Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden für Sachschäden infolge leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Ansonsten richtet sich eine Haftung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Für das Rechtsverhältnis zwischen ZOL und dem Anbieter, aber auch zwischen  ZOL und dem Kunden gilt österreichisches materielles und formelles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht für den Sitz von ZOL in 6272 Kaltenbach vereinbart. Diese Rechtswahl und Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter soweit diese keine abweichende Vereinbarung getroffen haben und rechtlich zulässig ist.

Bei Beherbergungsverträgen sind die zwischen dem Beherberger und dem Gast getroffenen Vereinbarungen, subsidiär die AGBH 2006 anwendbar.

Drucken E-Mail

Kontakt

Booking-Zillertal.at ist ein Projekt von

HS-Design, Hannes Schuster
Schmiedau 1
A-6272 Kaltenbach im Zillertal
Österreich

e-Mail: info@zillertal-online.at
web: www.zillertal-online.at/hsdesign
USt-IdNr.: ATU62094628

Das Urlaubsportal www.Zillertal-online.at

urlaubsportal zillertal online

Hotels, Unterkünfte, Schneehöhen, Bergberichte, Panoramakameras, ...
hier geht es zu www.zillertal-online.at